Verkaufs- und Lieferbedingungen
Vertragsabschluss
Telefonische oder mündliche Erklärungen werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Liefer- oder Einkaufsbedingungen unserer Vertragspartner gelten für Geschäfte mit uns nur, wenn wir den Bedingungen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben.
Angebote, Preise
Unsere Preise sind Nettopreise, zuzüglich Mehrwertsteuer. Werden zwischen Vertragsabschluss und Erfüllung des Vertrages Steuern, Zölle, Gebühren, Abgaben, Abschöpfungen oder Frachtsätze erhöht oder neu eingeführt, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis entsprechend zu erhöhen. Vergütungen für die Entsorgung von Transportverpackungen sind bereits in den Preisen enthalten.
Alle Angebote verstehen sich freibleibend und gelten nur solange der Vorrat reicht. Es besteht keine Verpflichtung, im Einzelfall angebotene Waren tatsächlich vorrätig zu halten.
Der Käufer verpflichtet sich, beim Kauf von Waren für Privatzwecke (Eigenverbrauch), soweit es sich um Artikel handelt die einer Verbrauchs-Steuer unterliegen, eine diesbezügliche Erklärung abzugeben. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung macht sich der Käufer schadenersatzpflichtig.
Lieferumfang
Maßgebend für die Berechnung ist das am Verladeort festgestellte Originalgewicht (eichamtliche überwachte Gewichtswerte) und die dort festgestellte Stückzahl. Bei Originalverpackungen gilt das aufgedruckte Nettogewicht. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der Gesamtmenge sind vorbehalten. Ein Schwund oder ein Gewichtsverlust während des Transportes geht zu Lasten des Käufers. Bei Bahnversand bedürfen Fehlmengen einer bahnamtlichen Tatbestandsaufnahme, bei Spediteur-Verladungen werden nur Fehlmengen anerkannt, die auf den Frachtpapieren durch den LKW-Fahrer bescheinigt werden. Außerdem ist unverzüglich bei uns Weisung über weitere Maßnahmen einzuholen. Bei Abholung der Ware müssen Fehlmengen bei Übernahme von der ausliefernden Firma bescheinigt worden sein.
Versand / Liefermöglichkeit
Der Warentransport erfolgt ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch wenn die Preise frei Bestimmungsort vereinbart gelten. Für die Verrechnung gelten die am Verladeort ermittelten Mengen und Gewichte.
Frachtkosten
Ab einem Rechnungsbetrag von 300,00 Euro netto wird frachtfrei geliefert. Unter 300,00 Euro netto erheben wir einen Frachtaufschlag der wie folgt gestaffelt ist:
0,01 bis 100,00 Euro netto => Frachtaufschlag 30,00 Euro
100,01 bis 200,00 Euro netto => Frachtaufschlag 20,00 Euro
200,01 bis 300,00 Euro netto => Frachtaufschlag 10,00 Euro.
Beanstandungen
Eine Prüfung oder Besichtigung der Ware hat sofort bei der Übergabe zu erfolgen. Spätere Mängel werden ausgeschlossen. Wird auf eine Abnahme ausdrücklich oder stillschweigend verzichtet, oder ist dem Käufer auf ihm zuzurechnenden Gründen eine Abnahme nicht möglich, so gilt die Ware mit dem Versand als vorschriftsmäßig geliefert und vorbehaltlos angenommen. Der Käufer bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Lieferschein die vollständige und ordnungsgemäße Übernahme der Waren und erklärt sich mit den abgebildeten Verkaufs- und Lieferbedingungen einverstanden. Wird die Ware in Abwesenheit des Vertragspartners (zB Nachtzustellung) zugestellt, so erkennt der Käufer die vollständige Lieferung auch ohne Übernahmebestätigung an. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie vom Käufer schriftlich am Transportauftrag, Lieferschein oder in den Begleitpapieren leserlich festgehalten und vom Zusteller bzw. Frächter gegengezeichnet werden. Beanstandungen von Teillieferungen haben keinen Einfluss auf die Erfüllung des Vertrages im Übrigen. Auch nach Beanstandung ist der Käufer verpflichtet, die Ware weiterhin fach- und sachgerecht zu transportieren und zu lagern. Die Ware ist dem Lieferant zur Prüfung zur Verfügung zu stellen, wenn dieser nicht darauf ausdrücklich verzichtet. Bei Verstößen gegen diese Pflichten gehen die Rechte des Käufers aus der Beanstandung verloren. Begründete Beanstandungen sind nach unserer Wahl durch Wandlung, Minderung oder Nachlieferung mangelfreier Ware zu beheben. Weitere Ansprüche des Käufers gegen uns oder unsere Erfüllungshilfen sind ausgeschlossen, insbesondere Ersatz von Verzugsschaden, Schadenersatz wegen positiver Vertragsverletzung und Ansprüche aus Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit unsererseits oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
Verpackung und Lieferung
Die Ware wird in Kunststoffkisten bzw. Paletten oder in Einwegkarton verpackt und geliefert/versendet. Die Kunststoffkisten und Paletten bleiben in jedem Fall unser Eigentum. Sollten Kunststoffkisten oder Kunststoff- sowie Holzpaletten vom Käufer nicht retourniert werden, sind wir berechtigt den jeweiligen Wiederbeschaffungswert dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen.
Lagerung und Haltbarkeit
Wir leisten keine Gewähr für die Haltbarkeitsdaten, wenn die Ware vom Warenempfänger falsch gelagert oder die Kühlkette von diesem unterbrochen wird.
Zahlung
Preise verstehen sich netto Kasse, zahlbar sofort in bar – ohne jeden Abzug – nachWarenerhalt wenn nicht anders vereinbart und/oder an der Rechnung angedruckt. Von diesem Zeitpunkt an ist die Forderung in Höhe des jeweils banküblichen Zinssatzes für Kontokorrentforderungen zu verzinsen. Bei Verzug des Käufers sind wir berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist von nicht ausgeführten Verträgen zurückzutreten, Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Vorleistung des Käufers zu verlangen. Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen und Warenlieferungen in Drittländer gem §6(1) USTG werden als solche auf der Rechnung gekennzeichnet.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises und der Tilgung aller gegenwärtigen und noch entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Zugriffe Dritter (Beschlagnahme, Pfändung) auf unsere Ware sind uns unverzüglich mitzuteilen. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, die Ware abholen zu lassen. Der Käufer ist im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung berechtigt, über die Ware zu verfügen oder sie zu verarbeiten. Unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Waren werden für uns verarbeitet. Im Falle der Verarbeitung geht das Eigentum an der durch Verarbeitung gewonnenen neuen Ware nach §§ 947, 948 BGB in entsprechender Anwendung auf uns über. Der Käufer tritt alle Rechte und Ansprüche aus Verarbeitung oder Weiterveräußerung an uns ab. Auf unseren Wunsch ist der Käufer verpflichtet, diese Abtretung den Drittschuldnern bekannt zu geben. Er hat uns die erforderlichen Auskünfte zu geben und die Unterlagen auszuhändigen. Noch nicht voll bezahlte Ware darf weder verpfändet noch anderweitig zur Sicherheit übereignet werden.
Zurückbehaltungsrecht
Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers gegenüber den Ansprüchen des Verkäufers wird ausgeschlossen.
Kennzeichnungspflicht
Die richtige Kennzeichnung der Ware beim Verkauf ist vom Käufer zu überwachen und gegebenenfalls zu ergänzen oder nachzuholen. Im Falle von Probeentnahmen durch die Lebensmittelüberwachung hat der Käufer die nach den Vorschriften durch den Probennehmer zurückzulassende Gegenprobe sofort dem Verkäufer zuzuleiten.
Allgemeines
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung sowie sachliche und örtliche Angelegenheiten ist ausnahmslos das Bezirksgericht Oberwart (AT). Es gilt österreichisches Recht als vereinbart. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen oben genannten Bestimmungen nicht, die zugleich Bestandteil des Vertrages sind.